Kindergeburtstage im Weserrenaissance Museum Schloss Brake
ALLGEMEINE GESCHÄEFTSBEDINGUNGEN
GELTUNGSBEREICH / ALLGEMEINES
§1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die Durchführung von Kindergeburtstage im Weserrenaissance-Museum Schloss Brake (WRM) des Landesverbandes Lippe zu einem Pauschalpreis, welcher sich nach dem jeweils gebuchten Programm bestimmt. Die Kosten, die Dauer und das Programm der Führungen können der Aufstellung auf der Homepage des WRM entnommen werden.
§2 Auf dem Gelände des WRM gilt das Hausrecht des Veranstalters. Den Anweisungen des Personals des WRM, der Museumsaufsicht und seinen Erfüllungsgehilfen ist zu jedem Zeitpunkt Folge zu leisten. Gäste, die sich oder andere gefährden, erheblich belästigen, den Ablauf der Veranstaltung stören oder gegen die Regelung in § 3 verstoßen, können des Geländes verwiesen werden. Ein Anspruch auf Ersatz in jedweder Form besteht nicht.
§3 Im Rahmen des Kindergeburtstages stellt das WRM dem Kunden eine Stunde vor oder nach der Führung das so genannte “Studiolo” zur Verfügung, in dem mitgebrachte Speisen und Getränke verzehrt werden können. Hierfür berechnet das WRM Betriebskosten in Höhe von 15 Euro pro Stunde.
Warme Gerichte dürfen nicht verzehrt werden. Es ist grundsätzlich nicht gestattet, in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu kochen oder zu backen. Die Räumlichkeiten sind so zu verlassen, wie sie von dem Kunden vorgefunden wurden. Das WRM behält sich vor, im Falle einer unsachgemäßen Benutzung der Räumlichkeiten dem Kunden die hierdurch erforderlich gewordenen Reinigungs- und oder Reparaturkosten aufzuerlegen.
§4 Dem Kunden ist es nicht gestattet, eigene elektrische Geräte, Ladekabel und Unterhaltungselektronik in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu verwenden. Insbesondere ist es nicht gestattet Kochplatten, Wasserkocher, Waffeleisen und andere ähnliche Küchengeräte zu aufzustellen oder zu betreiben.
VERTRAGSSCHLUSS / ANMELDUNG
§5 Die Anmeldung o. g. Gruppenangeboten kann über die Museumsinformation, per Mail oder telefonisch erfolgen. Die jeweilige Buchungsmailadresse oder Buchungstelefonnummern können der Website entnommen werden. Das gewünschte Angebot sollte mindestens zwei Wochen im Voraus zu buchen.
§6 Die Buchungsanfrage über Telefon oder Email bzw. vor Ort bei der Museumsinformation gilt als verbindliches Angebot. Die Annahme des Angebots erfolgt durch eine schriftliche oder elektronische Buchungsbestätigung des WRM. Sollte der Kunde nicht innerhalb von 3 Werktagen eine Buchungsbestätigung erhalten, liegt möglicherweise ein technischer Fehler vor. Der Kunde ist gehalten, das WRM umgehend darüber zu informieren.
§7 Bei o. g. Gruppenangeboten für Kinder und Jugendliche sind die Altersbeschränkungen zu beachten. Die Altersbeschränkung kann dem jeweiligen Angebotstext entnommen werden. Bei Nichtbeachtung der Altersbeschränkung behält sich das WRM vor, die Durchführung der Veranstaltung abzulehnen.
ZAHLUNGSBEDINGUNEN / STORNIERUNG
§8 Bei o. g. Gruppenangeboten mit Pauschalpreis ist der Kunde auch dann zur Entrichtung des Entgelts in voller Höhe verpflichtet, wenn sich die Teilnehmerzahl nachträglich reduziert.
§9 Die Verschiebungen von Angeboten des Weserrenaissance Museums Schloss Brake um bis zu 30 Minuten berechtigen nicht zur Reduzierung des Entgelts.
§10 Kunden können ihre Teilnahme an dem gebuchten Angebot in Textform (z. B. E-Mail, Brief, Fax) bis fünf Werktage vor dem Veranstaltungstermin kostenlos stornieren. Bezahlte Eintrittskarten für das Weserrenaissance-Museum werden in diesem Fall nicht rückerstattet.
§11 Für gebuchte Veranstaltungen, die am dritten oder vierten Werktag vor dem vereinbarten Termin storniert werden, wird 50% des vereinbarten Entgeltes erhoben. Bei Stornierungen ein oder zwei Werktage vor dem Veranstaltungstermin wird das vereinbarte Entgelt gem. § 615 BGB fällig. Das WRM ist darüber hinaus berechtigt, Stornogebühren für die tatsächlich angefallenen Zusatzkosten geltend zu machen. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist deren Eingang beim Weserrenaissance Museums Schloss Brake. Die Beweislast trägt der Kunde.
WARTEZEIT / ABSAGE DURCH DEN VERANSTALTER
§12 Die Wartezeit des Mitarbeiters des Weserrenaissance Museums Schloss Brake oder seines Erfüllungsgehilfen beträgt 30 Minuten ab dem geplanten Beginn des Angebots. Danach werden die Führungskosten in Rechnung gestellt. Ein Anspruch des Kunden auf Durchführung des Angebots nach Ablauf der Wartezeit besteht nicht.
§13 Das Weserrenaissance Museum Schloss Brake ist berechtigt, Angebote aus wichtigem Grund, z.B. höhere Gewalt oder Krankheit jederzeit abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmeentgelte erstattet. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
HAFTUNG
§14 (1) Bei allen Angeboten verbleibt die Aufsichtspflicht für Minderjährigen bei dem Begleiter / der Begleiterin. Die Teilnahme erfolgt jeweils auf eigene Gefahr. (2) Das WRM haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden beschränkt. Von den Haftungsbeschränkungen unberührt bleibt die gesetzliche Haftung für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Gleiches gilt für die Erfüllungsgehilfen des Weserrenaissance Museum Schloss Brake.
SALVATORISCHE KLAUSEL
§ 15 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen in dieser Vereinbarung enthaltenen Regelungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem beabsichtigten Sinn und Zweck der Vereinbarung und dem Willen der Vertragsschließenden am nächsten kommt. Gleiches gilt, soweit die AGB lückenhaft sein sollten.
Die Direktion, Mai 2018